Mandanten-Informationsbrief November 2024
Sehr geehrteMandantin, sehr geehrter Mandant,
mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts informieren.
Wir stellen Ihnen hier einen Querschnitt interessanter Gesetzesvorhaben, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten Finanzgerichts – BFH – vor.
WirwünschenIhneneineinformativeLektüre!
Der nächsteMandanten-Informationsbrief wird am 01. November erscheinen.
Monika Hübner-Laubmeister, Steuerberaterin, Sachsenhausen 12, 63773 Goldbach
Hier können Sie den Informationsbrief als pdf-Datei öffnen und anschließend auch gerne runterladen:
Mandanteninformationsbrief November 2024
Inhalt
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Jahressteuergesetz 2024 auf der Zielgeraden
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft!
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Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Vorauszahlung
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Ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel
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Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage
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Weitere Informationen
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Jahressteuergesetz 2024 auf der Zielgeraden
DasGesetzgebungsverfahreneinesJahressteuergesetzes2024istmittlerweileaufderZielgeraden.DerBundestaghatdem-vomFinanzausschussnochwesentlichgeänderten-Entwurfam18.10.2024zugestimmt,nunmussauchnochderBundesratseineZustimmungerteilen.DieskönnteschoninderSitzungam22.11.2024erfolgen,zumindeststehtdieAbstimmungüberdenGesetzentwurfhieraufderTagesordnung.
NachfolgendeinersterkurzerÜberblicküberfürdiePraxiswesentlicheÄnderungen,diemitdemGesetzinsHausstehen.
Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen
DiefürdieAnwendungderSteuerbefreiungzulässigeBruttoleistunglautMarktstammdatenregistervon15kW(peak)sollauf30kW(peak)jeWohn-oderGewerbeeinheiterhöhtwerden.DurchdieÄnderungsollweiterklargestelltwerden,dassauchbeiGebäudenmitmehrerenGewerbeeinheiten,aberohneWohneinheiten,Photovoltaikanlagenbiszu30kW(peak)jeGewerbeeinheitbegünstigtsind.
Beachten Sie: Es handelt sich bei der Steuerbefreiung um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. D. h. wird die zulässige Bruttoleistung überschritten, gilt aktuell und auch in
Zukunft:DieSteuerbefreiunggiltnicht–dieEinnahmenausderPhotovoltaikanlagesindvollsteuerpflichtig,soweitkeinesog.„Liebhaberei“vorliegt(mitderPhotovoltaikanlagewerdenlangfristiggarkeineÜberschüsseerwirtschaftet,sieheunsereMandanteninformationvomMai2024).
DieNeuregelungsollerstfürAnlagengelten,dieabdemJahr2025angeschafftbzw.inBetriebgenommenwerden–fürBestandsanlagenbliebeesdaherbeiderSteuerpflicht.
Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften
EinegesetzlicheNeuregelungsollzukünftigdieÜbertragungvonWirtschaftsgüternzwischenbeteiligungsidentischenPersonengesellschaftenohneAufdeckungstillerReservenermöglichen.
Hinweis: Der Gesetzgeber setzt damit den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts um, welcher die alte Auffassung der Finanzämter, dass solche Übertragungen immer zu einer faktischen steuerpflichtigen Veräußerung der übertragenen Wirtschaftsgüter führen würde, im vergangenen Jahr verworfen hat. Damit ist nun der Weg frei, bspw. Immobilienvermögen gezielt steuerneutral aus der Haftungsmasse einer operativ tätigen Personengesellschaft „auszulagern“. Der Gesetzentwurf sieht hierbei ausdrücklich vor, dass die Beteiligung eines sog. 0 %-Gesellschafters unschädlich ist. Für die Praxis heißt dies: Sowohl das abgebende als auch das übernehmende Unternehmen kann unproblematisch in der Rechtsform der beliebten GmbH & Co. KG firmieren.
Anpassung bei den Kinderbetreuungskosten
NachderaktuellenRegelungkönnenzweiDrittelderAufwendungenfürKinderbetreuung,höchstens
4.000EURjeKind,fürDienstleistungenzurBetreuungeineszumHaushaltdesSteuerpflichtigengehörendenKindes,welchesdas14.LebensjahrnochnichtvollendethatoderwegeneinervorVollendungdes25.Lebensjahreseingetretenenkörperlichen,geistigenoderseelischenBehinderung
alleindieArbeits-bzw.Lohnkosten,derAnteilderArbeitskostenmussgrundsätzlichanhandderAngabeninderRechnunggesondertermitteltwerdenkönnen.
DasFGDüsseldorfhathieraktuellentschieden,dasseinereineVorauszahlungderLohnkosten(ohneeineentsprechendeAbschlagsrechnungdesHandwerkers)nichtausreicht,umdieTarifbegünstigungzuerlangen.DieDüsseldorferRichterführeninihremUrteilergänzendaus,dassetwasanderesgeltenwürde,wennzumindesteineAnforderungaufVorauszahlungdesHandwerksbetriebsvorliegt,auswelchersichaucheineAufschlüsselungaufPersonal–undMaterialkostenergibt.
Hinweis: Bei bereits dieses Jahr begonnenen und erst im Folgejahr abgeschlossenen Werkleistungen sollte mit dem Handwerksunternehmen eine entsprechende Abschlagszahlung vereinbart werden, sofern der Begünstigungshöchstbetrag von
1.200EURimaktuellenJahrnochnichtausgeschöpftwurde.
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Ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel
BereitsentschiedenhatderBundesfinanzhofalsoberstesdeutschesFinanzgericht,dassdieAufwendungenfüreineDiätverpflegungkeineKrankheitskostendarstellenunddamitnichtalsaußergewöhnlicheBelastungensteuerlichgeltendgemachtwerdenkönnten.NursolcheAufwendungenseienalsKrankheitskostenzuberücksichtigen,diezumZweckederHeilungeinerKrankheit(z.B.Medikamente,Operation)odermitdemZielgetätigtwerden,dieKrankheiterträglichzumachen,beispielsweiseAufwendungenfüreinenRollstuhl.
Fraglichistnunmehr,obdiesestrengeSichtweiseauchbeiärztlichverordnetenNahrungsergänzungsmittelnbeiKrebserkrankunggreift.DasFinanzgerichtMünchenhatdieszunächstbestätigtundauchsolcheAufwendungenalsnichtabzugsfähigeKostenderprivatenLebensführunganerkannt.
DerSteuerpflichtigehatnunmehrdieRevisionbeimBundesfinanzhofeingelegt–BetroffenesolltendaherentsprechendeEinkommensteuerbescheideprüfenundoffenhalten.GerneunterstützenwirSiehier.
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Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage
Eineweitere,fürImmobilienbesitzermitVermietungseinnahmenwichtigeFrage,wirdderBundesfinanzhofebenfallszuklärenhaben:SindzuleistendeBeiträgeindieErhaltungsrücklageeinerWohnungseigentümergemeinschaftsofortabzugsfähigeWerbungskostenoderentstehendemMiteigentümererstindemZeitpunktsteuerlichanzuerkennendeAufwendungen,indemderWohnungsverwalterdieentsprechendenBeträgederErhaltungsrücklageverwendet?LetzteresistdieAuffassungderFinanzämter–allerdingsbestehenanderRichtigkeitdieserAuffassungaufgrundderÄnderungdesWohnungseigentumsgesetzesimJahr2020durchausZweifel.Wohnungseigentümer,dieausderVermietungIhresSondereigentumsEinkünfteausVermietungundVerpachtungbeziehen,solltendieweitereEntwicklungimAugebehalten.SelbstverständlichübernehmenwirdieseArbeitgernefürSie!
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Weitere Informationen
DievorstehendenAusführungenundBeiträgesindnachbestemWissenundKenntnisstandverfasstworden.EshandeltsichnichtumabschließendeInformationenundersetztkeineBeratung.EineHaftungfürdenInhaltdiesesInformationsbriefskanndahernichtübernommenwerden.
GerneberatenwirSiezudiesenundanderenThemen.
BittevereinbarenSiebeiInteresseeinenBesprechungstermin.WiranalysierenindividuellIhrepersönlicheSituation,zeigenIhnenVor-undNachteileaufundgebenIhnenGestaltungsempfehlungen.