Mandanten-Informationsbrief November 2023

SehrgeehrteMandantin, sehr geehrter Mandant,

mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts informieren.

Wir stellen Ihnen hier einen Querschnitt interessanter Gesetzesvorhaben, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten Finanzgerichts – BFH – vor.

WirwünschenIhneneineinformativeLektüre!

Der nächsteMandanten-Informationsbrief wird am 15. Dezember 2023 erscheinen.

Monika Hübner-Laubmeister, Steuerberaterin, Sachsenhausen 12, 63773 Goldbach

info@steuerberater-goldbach.de

Hier können Sie den Informationsbrief als pdf-Datei öffnen und anschließend auch gerne runterladen:

  Mandanteninformationsbrief November 2023


Inhalt

  1. Entwurf eines Wachstumschancengesetzes

  2. Photovoltaikanlagen: Ihre Fragen unsere Antworten

  3. Keine Pauschalierung der Lohnsteuer für einen Gesellschafter Geschäftsführer!

  4. Keine Sofortabschreibung für eine Homepage

  5. Auskunftsersuchen AirBnB

  6. Anschaffungskosten für einen (Super-

)Sportwagen

  1. Handwerkerleistungen auch bei Mietern abzugsfähig

  2. Weitere Informationen

  1. Entwurf eines Wachstumschancengesetzes

In unserer letzten Mandanteninformation hatten wir über den ersten Entwurf eines sog. Wachstumschancengesetzes berichtet. Nachfolgend ein kurzes Update zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens.

Das Gesetz wurde am 02.10.2023 in den Bundestag eingebracht, die erste Lesung fand am 13.10.2023 statt. Der Entwurf wurde unverändert an den Finanzausschussüberwiesen,die2.und3.Lesungim Bundestag sind für den 17.11.2023 geplant.

Soweit,sogut–nunaberhatderBundesratStellung zu dem Gesetzentwurf genommen und fordert umfangreiche Änderungen. Die wesentlichen Kritikpunkte sind:

Klimaschutz-Investitionsprämie

Die Bundesregierung plant anstatt einer ursprünglich angedachten „Super-Afa“ eine Investitionsprämie für die Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens sowie Maßnahmenanbestehendenbeweglichen

Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, wenn die Wirtschaftsgüter in einem Energiesparkonzept enthalten sind und dazu dienen, dass der Anspruchsberechtigte im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit die Energieeffizienz verbessert.

Angedacht isteine Förderung inHöhe von15 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen (natürliche Personen und Unternehmen) von entsprechenden Investitionen bis zum Jahr 2028.

Der Bundesrat lehnt diese angedachte Förderung aufgrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation der Länder als „zu teuer“ ab, soweit keine umfassende Kompensation der finanziellen BelastungenderLänderundGemeindeninFormvon einer zusätzlichen Beteiligung an den Umsatzsteuereinnahmen erfolgt.

Hinweis: Entsprechende Förderanträge sind auch nachdemaktuellenGesetzentwurferstabdemJahr 2025 möglich. Es ist zu erwarten, dass die Klimaschutz-Investitionsprämie in ein eigenes Gesetzgebungsverfahren ausgelagert wird.

GWG-Grenze und Sonderposten

Der Gesetzentwurf sieht die Anhebung der Grenze sog.geringwertigeWirtschaftsgütervon800€auf

1.000 € ab dem Jahr 2024 vor.

Daneben ist eine Heraufsetzung der Betragsgrenze für die Bildung eines Sammelpostens für die AbschreibungderAnschaffungs-/ Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen WirtschaftsgüterndesAnlagevermögensvon1.000

€ auf 5.000 € vorgesehen. Zusätzlich soll die Auflösung des Sammelpostens von derzeit fünf auf drei Jahre verkürzt werden.

Der Bundesrat fordert eine weitergehende Vereinfachung dahingehend, dass die Grenze zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 2000 € angehoben wird und die Poolabschreibung (Sammelposten) vollständig gestrichen wird.

Beachten Sie: Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen oder in der EU/dem EWR belegenen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Dies kann auch eine tatsächlich genutzte Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnung sein. Ausgenommen von der Begünstigung sind jedoch öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse (z. B über eine KfW-Förderung) in Anspruch genommen werden.

  1. Weitere Informationen

Die vorstehenden Ausführungen und Beiträge sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Eine Haftung für den Inhalt dieses Informationsbriefs kann daher nicht übernommen werden.

Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen Themen.

Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Besprechungstermin. Wir analysieren individuell Ihre persönliche Situation, zeigen Ihnen Vor- und Nachteile auf und geben Ihnen Gestaltungsempfehlungen.

Kategorie: Mandanten-Info
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